Gebäude-AfA verständlich erklärt
- Gebäude (abschreibbar)
- Boden (nicht abschreibbar)
Was ist die AfA?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Wer eine Immobilie vermietet, darf die Anschaffungskosten des Gebäudes nicht auf einmal, sondern verteilt über die gesetzlich angenommene Nutzungsdauer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
Die AfA mindert das zu versteuernde Einkommen, ohne dass dafür jedes Jahr erneut Geld fließt. Für Kapitalanleger ist sie deshalb einer der wichtigsten Hebel, um den Cashflow nach Steuern zu verbessern. Für selbst genutzte Immobilien gibt es keine Gebäude-AfA.
So funktioniert der AfA-Rechner
Du gibst Kaufpreis, Kaufnebenkosten, den Gebäudeanteil, den Fertigstellungszeitraum des Gebäudes und die Monate im ersten Jahr ein. Daraus berechnet der Rechner:
- Anschaffungskosten gesamt: Kaufpreis plus Kaufnebenkosten.
- Abschreibungsbasis Gebäude: der Anteil der Anschaffungskosten, der auf das Gebäude entfällt.
- Nicht abschreibbarer Bodenanteil: der Teil, der auf Grund und Boden entfällt.
- AfA pro vollem Jahr und anteilige AfA im ersten Jahr nach dem passenden linearen Satz.
AfA-Sätze nach Fertigstellungsjahr
Für Wohngebäude im Privatvermögen gilt in der Regel die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG. Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden, schreibst du mit 2,5 % pro Jahr über 40 Jahre ab. Für Fertigstellungen von 1925 bis Ende 2022 gelten 2 % über 50 Jahre. Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, werden mit 3 % pro Jahr über rund 33 Jahre abgeschrieben.
Maßgeblich ist das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, nicht das Jahr, in dem du die Immobilie kaufst.
Gebäudeanteil und Kaufpreisaufteilung
Weil Grund und Boden sich nicht abnutzen, muss der Kaufpreis auf Gebäude und Boden aufgeteilt werden. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die AfA. In Großstädten mit teurem Bauland fällt der Gebäudeanteil oft deutlich niedriger aus als in ländlichen Regionen.
Eine Aufteilung im Kaufvertrag kann helfen, wird vom Finanzamt aber nur anerkannt, wenn sie wirtschaftlich plausibel ist. Zur Orientierung stellt das Bundesfinanzministerium eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit. Auch die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler werden im gleichen Verhältnis auf Gebäude und Boden verteilt.
Was der Rechner nicht abbildet
Der AfA-Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung der linearen Gebäude-AfA. Einige Sonderfälle sind bewusst nicht enthalten:
- Degressive AfA für neu gebaute Mietwohnungen nach § 7 Abs. 5a EStG.
- Sonderabschreibungen, zum Beispiel für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG oder für Baudenkmale und Sanierungsgebiete.
- Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer, die du mit einem Gutachten nachweisen kannst.
- Abschreibung von Einbauküchen, Möbeln oder anderen beweglichen Wirtschaftsgütern.